Fördern und Fordern
Wenn die Kinder mit sechs oder sieben Jahren in die erste Klasse kommen, so bringen sie unterschiedliche Lernvoraussetzungen mit. In den einzelnen Unterrichten, besonders in dem Klassenlehrerunterricht werden die Schüler im Rahmen des Klassenverbandes je nach den Fähigkeiten und Notwendigkeiten gefördert und gefordert Dies geschieht im Bereich des jeweiligen Faches, aber auch im Sozialen, Motorischen und Emotionalen.
Sprachförderung
Jedes Kind in Niedersachsen wird ein Jahr vor seiner Schulpflicht auf seine Sprachfähigkeit überprüft. Dazu erhalten die Eltern eine Einladung und werden mit dem Kind zu einem vorgegebenen Termin in die Schule geladen.
Stellt sich bei diesem Sprachfeststellungsverfahren, was altersgemäß und zum Teil spielerisch durchgeführt wird, heraus, dass das Kind sprachliche Defizite aufweist, so erhält dieses Kind verpflichtend für ein Jahr bis zur Einschulung eine Sprachförderung, damit es die sprachlichen Voraussetzungen für das Lernen und Leben in der Schule zur Verfügung hat.
Die Sprachförderung wird von zwei speziell geschulten Lehrkräften der Schule in den Räumen des Kindergartens durchgeführt.
Dieser Sprachförderunterricht wird für die Schulkinder weitergeführt, sofern er erforderlich ist.
Förderkonzept
Das Förderkonzept der Grundschule Badbergen wurde auf der Grundlage folgender Erlasse erstellt:
•„Die Arbeit in der Grundschule”
•„Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens”
•„Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen”
•Handreichungen: Individuelle Lernentwicklung und Dokumentation
1. Fördern als Unterrichtsprinzip
Ziel der GS Badbergen ist es, jedem Schüler und jeder Schülerin entsprechend seinen bzw. ihren Bedürfnissen eine optimale Förderung zukommen zu lassen. Dies geschieht durch an den Schülern orientierten Unterricht, insbesondere durch differenzierende und individualisierende Lernformen.
2. Frühe Diagnose
Darüber hinaus ist es Ziel der Grundschule Badbergen durch genaues Beobachten unserer Schüler auftretende Lernschwierigkeiten früh zu erkennen und durch entsprechende Fördermaßnahmen möglichst zu beheben. Dies gilt auch für den Bereich der Verhaltensauffälligkeiten.
Grundlage aller Fördermaßnahmen ist eine genaue Diagnose. Diese erfolgt im Jahrgang 1 zunächst im Rahmen der Feststellung der Lernausgangslage (vgl. Regelungen zur Feststellung und Dokumentation der individuellen Lernentwicklung), im Folgenden dann für die Jahrgänge, in denen sie bereits verpflichtend eingeführt ist, aufgrund der Dokumentation zur individuellen Lernentwicklung, in den übrigen Jahrgängen durch die Dokumentation der Leistungen. Die diagnostischen Möglichkeiten werden verstärkt.
Die Entscheidung über Notwendigkeit, Art und Umfang der Fördermaßnahmen trifft die Klassenkonferenz. Der Erfolg der Fördermaßnahme wird überprüft.
3. Grundsätze
Die Grundschule Badbergen geht dabei von folgenden Grundsätzen aus:
•Bei Schülerinnen und Schülern mit auftretenden Lernschwierigkeiten sind das Selbstvertrauen in die eigene Leistung, die Lernfreude und das Selbstwertgefühl zu stärken, um aus eventueller Über- bzw. Unterforderung resultierenden motivationalen, emotionalen oder sozialen Problemen vorzubeugen.
•Förderung soll bei Schülerinnen und Schülern mit Anfangsschwierigkeiten oder bei geringerem Ausprägungsgrad der Schwierigkeiten binnendifferenzierend im Klassenverband organisiert werden, so dass
- Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten in der gewohnten sozialen Umgebung bleiben
- allen Schülerinnen und Schülern durch Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit
Möglichkeiten zu gegenseitiger Unterstützung und zu sozialem Handeln eröffnet werden,
- den Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten spezielle Übungen im
unmittelbaren Zusammenhang mit dem Deutsch-, Fremdsprachen- oder
Mathematikunterricht angeboten werden.
Können die Lernschwierigkeiten durch die allgemeine Förderung nicht behoben werden, setzt eine besondere Förderung ein.
Sie kann klassenintern, aber auch klassen- oder jahrgangsübergreifend, in Förderbändern oder in zusätzlichen Stunden erfolgen.
Erlass: „Besondere Fördermaßnahmen sollen vorgesehen werden, wenn erhebliche Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen festgestellt werden. Dies gilt insbesondere für Schülerinnen und Schüler,
- in den Schuljahrgängen 1 und 2, denen die grundlegenden Voraussetzungen für den Schriftspracherwerb und den Erwerb der Grundrechenarten noch fehlen;
- in den Schuljahrgängen 3 und 4, deren Leistungen im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten den Anforderungen nicht entsprechen.”
4. Prioritätenliste: Besondere Fördermaßnahmen
Die folgende Prioritätenliste führt die Fördermaßnahmen auf, die die Grundschule Badbergen je nach Unterrichtsversorgung und Bedarf anbietet.
-Sportförderstunde
-Förderstunden für Schüler mit erheblichen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben:
-Förderstunden für Schüler mit erheblichen Schwierigkeiten im Rechnen
-Forderstunden für Schüler mit besonderen Begabungen
5. In besonderen Fällen ist die Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutíonen notwendig.


